Welche Pflegekosten kommen bei der Spitexpflege auf mich zu?

Auszug: Für viele Menschen bedeutet Pflegebedürftigkeit, dass nur ein Heim die Lösung ist. Unsere Alternative: Die Pflege daheim mit Spitex Stern.
Ältere Seniorin wird von jungem Pfleger Zuhause beraten.

Für viele Menschen bedeutet Pflegebedürftigkeit, dass nur ein Heim die Lösung ist. Doch gerade wer im Alter mit gesundheitlichen Einschränkungen lebt, sollte die eigene Selbstständigkeit sollte so lange wie möglich aufrechterhalten. Hinzu kommt, dass niemand gern sein vertrautes Umfeld verlassen möchte. Eine Alternative sind Angehörige, die die Pflege übernehmen und sich zusätzlich Unterstützung von einem Pflegedienst wie Spitex Stern holen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in der Schweiz wird sich laut swissinfo.ch in den nächsten zehn bis 25 Jahren mehr als verdoppeln. Und damit entsprechend auch die Pflegekosten.

Welche Pflegekosten übernimmt die Krankenkasse?

Da seit 1996 jede Person mit Wohnsitz Schweiz bei der gesetzlichen Krankenkasse (KVG) versichert sein muss, zahlt diese für Grundpflege (Essen, Waschen, Anziehen etc.) 52,60 CHF/h, Untersuchungen und Behandlungen (Medikamentenabgabe, Wundversorgung, Blutdruckmessung etc.) 63 CHF pro Stunde. Für Beratung und Koordination (Pflegeplanung, Anleitung bei Verabreichung von Medikamenten etc.) stehen hingegen 76,90 CHF/h bereit. Für zu Pflegende fällt – neben den Unternehmenskosten und einem Selbstbehalt – eine kantonal variierende Patientenbeteiligung an. Diese beträgt maximal 15,35 CHF pro Tag.

Weitere Verteilung der Pflegekosten

Der Pflegekostenrechner von comparis lässt Sie bequem die anfallenden Pflegekosten berechnen. Alle weiteren anfallenden Kosten, die nicht von der Krankenkasse oder den Kunden der Spitex übernommen werden, werden von den Kantonen oder den Gemeinden getragen. Individuelle Zusatzleistungen gibt es in der gesetzlichen Versicherung zwar nicht, jedoch besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung. Ein erster Überblick hierfür ist auf den Webseiten der Krankenkassenzentrale zu finden.  

Pflegekosten für den Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige müssen je nach Kanton mit einer Kostenbeteiligung von maximal 7.65/Tag CHF (Kanton Schwyz und Zürich) oder 15.35/Tag CHF (Aargau, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug) rechnen. Diese Kosten fallen zusätzlich zum üblichen Selbstbehalt oder einem gegebenenfalls beauftragten Pflegeunternehmen an. Bezieht der Pflegebedürftige Ergänzungsleistungen, bezahlt die AHV die Patientenbeteiligung. Da die Vollkosten pro Stunde nicht durch die Krankenkasse abgedeckt werden, übernimmt die Gemeinde, in der der Wohnsitz des Pflegebedürftigen liegt, die restlichen Kosten (der Vollkostentarif abzüglich Krankenkassentarif und Patientenbeteiligung).

Ob alle Pflegekosten auch bei Ihnen abgedeckt sind und wie eine Finanzierung in Ihrem Falle aussehen kann, beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Wir beraten Sie gerne!  

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