Pflegekosten für die häusliche Pflege

Auszug: Niemand möchte im Alter sein gewohntes Umfeld verlassen, der vertrauten Umgebung den Rücken kehren und Freunde zurücklassen. Das muss nicht sein! Wir listen detailliert mögliche Pflegekosten auf und informieren über Finanzierungsoptionen.
Älteres Paar errechnen sich ihr Budget für Pflegekosten

Niemand möchte sein Umfeld verlassen, der vertrauten Umgebung den Rücken kehren und Freunde zurücklassen. Vor allem nicht im Alter. Doch für viele bedeutet Pflegebedürftigkeit, dass nur ein Heim die Lösung ist. Wer aber im Alter gesundheitlich abbaut, muss nicht zwangsläufig ins Pflegeheim ziehen und seine Selbstständigkeit aufgeben. Angehörige können die häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden übernehmen und außerdem die Hilfe eines spezialisierten Pflegedienstes wie Spitex Stern annehmen. Doch wie lässt sich das finanzieren? Schließlich wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen laut swissinfo.ch in den nächsten 10 bis 25 Jahren mehr als verdoppeln. Und damit auch die Pflegekosten welche für Sie anfallen

Wie sieht die Pflegekostenübernahme der Krankenkasse aus?

Die gesetzlichen Krankenkasse (KVG) stellt für die Grundpflege 52,60 CHF/h, für Untersuchungen und Behandlungen 63 CHF/h und für Beratung und Koordination 76,90 CHF/h bereit. Außerdem fallen für zu Pflegende – neben den Unternehmenskosten und einem Selbstbehalt – eine kantonal variierende Patientenbeteiligung an. Diese beträgt maximal 15,35 CHF pro Tag. Mit dem Pflegekostenrechner von comparis lassen sich die anfallenden Kosten bequem berechnen. Alle weiteren Kosten, die nicht von der Krankenkasse oder den Kunden der Spitex übernommen werden, werden von den Kantonen oder den Gemeinden getragen. Doch individuelle Zusatzleistungen gibt es in der gesetzlichen Versicherung nicht. Hier besteht jedoch die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung. Ob sich diese lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Einen Überblick liefert die Krankenkassenzentrale.

Welche Pflegekosten muss der Bedürftige selbst tragen?

Pflegebedürftige müssen sich je nach Kanton auf eine Kostenbeteiligung von maximal 7.65 CHF pro Tag (Kanton Schwyz und Zürich) oder 15.35 CHF pro Tag (Aargau, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug) einstellen. Diese Kosten fallen zusätzlich zum üblichen Selbstbehalt und den Kosten des beauftragten Pflegeunternehmens an. Bezieht der Pflegebedürftige Ergänzungsleistungen, bezahlt die AHV die Patientenbeteiligung. Da die Vollkosten pro Stunde nicht durch die Krankenkasse abgedeckt werden, übernimmt die Gemeinde, in welcher der Wohnsitz des Pflegebedürftigen liegt, die restlichen Kosten (Vollkostentarif abzüglich Krankenkassentarif und Patientenbeteiligung).

Ob alle Pflegekosten auch bei Ihnen abgedeckt sind und wie eine Finanzierung in Ihrem Fall realisierbar wäre, können wir gerne gemeinsam herausfinden. Wir beraten Sie persönlich.

Pflegekosten bei Kurzzeitpflege (bis zu 14 Tage)

In Fällen bei welchen die Medizinische Pflege aufgrund einer Erkrankung oder einer Operation nur für eine kurze Zeit benötigt wird, werden die Pflegekosten in der Regel jeweils zur Hälfte von Ihrem Kanton und Ihrer Grundversicherung übernommen. In diesen Fällen sind die einzigen Kosten welche auf Sie zu kommen der Selbstbehalt und die festgelegten Franchise.

Pflegekosten bei Langzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege über einen längeren Zeitraum benötigt wird, erstattet die Grundversicherung einen vorher festgelegten Betrag um die Pflegekosten zu decken, dies hängt allerdings von der Art der Pflegeleistung ab. Dabei wird in 5-Minuten-Schritten abgerechnet, allerdings erst nach einer minimalen Behandlungszeit von 10 Minuten.

Pflegekostenübernahme bei Unfällen

Je nach Versicherungslage übernimmt bei Unfällen die Unfallversicherung oder die Grundversicherung die Kosten für alle mit dem Unfall im Zusammenhang stehende Kosten. Darunter fallen auch Pflegeleistungen, welche nach einem Unfall anfallen, wie in einem Krankenhaus oder im bei Ihnen zuhause.

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